Klassik unter Sternen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Veranstaltungen

inkl. Schlechtwetter-Regelung, Ersatztermin, Kartenrückgabe

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Veranstaltungen


inkl. Schlechtwetter-Regelung, Ersatztermin, Kartenrückgabe

1) Allgemeines:


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Eintrittskarten zu Veranstaltungen des Klassik Festival Schloss Kirchstetten. Sollten die AGB mit Vertragsbedingungen von Vertriebspartnern (beispielsweise Ö-Ticket) teilweise im Widerspruch stehen, so gelten primär die diesbezüglichen Vertragsbedingungen des Veranstalters und anderslautende AGB nur zweitrangig, soweit die einzelnen Vertragsbestimmungen nicht im Widerspruch mit den AGB des Veranstalters stehen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte (Vorverkauf oder Abendkassa) werden die AGB des Veranstalters akzeptiert.

2) Hundeverbot:


Bei den Konzerten gilt ein allgemeines Hundeverbot. Wir bitten um Ihr Verständnis.

3) Umtausch und Rückgabe von Karten:


Wir dürfen darauf hinweisen, dass bereits fix gebuchte bzw. bezahlte Karten nicht mehr storniert oder modifiziert werden können. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe bzw. zum Umtausch von Karten.
Bei ausverkauften Veranstaltungen können Karten ohne Gewähr zum Wiederverkauf in Kommission genommen werden. Die Kommissionsgebühr beträgt 20 %.

4) Schlechtwetter-Regelung bei OpenAir Konzerten:


4a) Grundsätzlich sind die Karten für beide Termine (Haupt- & Ersatztermin) gültig. Eine Rückgabe der Karten wegen einer Verschiebung auf den Ersatztermin ist NICHT möglich.
Beachten Sie bitte Punkt 4, wenn das Konzert auf den angekündigten Ersatztermin verschoben werden muss!
4b) Die Aufführungen im Ehrenhof von Schloss Kirchstetten (gilt für Original- & Ersatztermin) werden unter freiem Himmel durchgeführt. Speziell „Symphonic Rock“ und „Klassik unter Sternen“ können auf Grund ihrer Dimension nicht in ein Ausweichquartier verlegt werden. Aus diesem Grund finden die Aufführungen ggf. auch bei ungünstiger Witterung z.B. Regen, Wind statt. Einzige Ausnahme ist das Konzert „Brass & Wine“ – dieses wird bei ungünstiger Witterung in den Maulpertsch-Saal des Schlosses verlegt.
Die Leitung des KlassikFestival Schloss Kirchstetten ist bemüht, die Aufführungen pünktlich oder so rasch wie möglich, jedoch max. 90 Minuten nach der offiziellen Beginnzeit zu starten. Gründe eines späteren Beginnes können eine prognostizierte Wetterbesserung, notwendige technische Überprüfungen, u.a. sein. Die Festivalleitung behält sich vor bei unsicheren Witterungsverhältnissen kurzfristig die Pause zu streichen, bzw. auch gegebenenfalls Kürzungen (bis zu max. 25 % der Netto-Spielzeit) im Abendprogramm vorzunehmen. Diese Informationen werden direkt vor Ort von der Festivalleitung mittels Durchsage bekanntgegeben. (Siehe dazu auch Punkt 5.)
Es wird die Mitnahme von warmer und regenfester Kleidung und festem Schuhwerk empfohlen. Regen-Ponchos sind am Festivalgelände – so lange der Vorrat reicht – entgeltlich erhältlich. Diese können jedoch eine qualitativ hochwertige Regenjacke nicht ersetzen. Aus sicherheitstechnischen Gründen und aufgrund der Rücksichtnahme auf die übrigen Besucher ist es behördlich untersagt, Regenschirme im Zuschauerbereich zu verwenden.

5) Ersatztermin-Regelung = Verschiebung einer Open-Air-Veranstaltung:


Der auf der Karte aufgedruckte bzw. öffentlich kommunizierter Ersatztermin (z.B. Homepages, Festivalfolder, Plakate, Presseartikel, u.a.) dient primär zu Informationszwecken in Kombination mit diesen AGB´s. Grundsätzlich ist die Festivalleitung bestrebt, das Konzert am Haupttermin durchzuführen (siehe Punkt 3) Eine Verschiebung auf den Ersatztermin erfolgt nur unter folgenden Bedingungen:
Auf Grund der enormen Sensibilität des Konzerts – die MusikerInnen spielen auf sehr wertvollen Instrumenten – ist der Veranstalter berechtigt bei prognostizierten schlechten Wetterverhältnissen (Unwetterwarnung, Sturm, starker Dauerregen, …) bis zu 24 Stunden VOR dem Haupttermin den angekündigten Ersatztermin in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung geschieht auf Basis der Expertenmeinung der ZAMG (Hohen Warte) durch die Festivalleitung.
Die Verschiebung auf den Ersatztermin ist gültig, wenn diese spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Konzertbeginn des Haupttermins erfolgt UND auf der Festivalhomepage veröffentlicht wird. Darüber hinaus ist die Festivalleitung bemüht die Verschiebung auch über zusätzliche Kanäle wie Newsletter, Facebook, Presseaussendung, Informationsdienst am Veranstaltungsgelände, usw. zu kommunizieren. Telefonische Auskünfte können aus organisatorischen Gründen nicht gegeben werden.
Offizieller Wortlaut auf der Festivalhomepage im Falle einer Verschiebung auf den Ersatztermin:
„Aus wettertechnischen Gründen müssen wir den kommunizierten Ersatztermin (Datum) in Anspruch nehmen. Alle Karten behalten ihre Gültigkeit“.
Diese Veröffentlichung erfolgt NUR im Falle der Verschiebung und wird auf der Festival-Homepage klar und gut ersichtlich kommuniziert.
Anm.1: Wird auf der Festival-Homepage spätestens 24 Stunden vor dem Haupttermin NICHT (!) dieser Text veröffentlicht, so findet das Konzert wie geplant am Haupttermin statt!!
Anm.2: Sollten Sie von einer Verschiebung abseits unserer Festival-Homepage lesen, ersuchen wir Sie diese Angaben durch den Besuch auf unserer Festival-Homepage zu überprüfen.

Der Ersatztermin wird somit zum Haupttermin! Die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit und werden auf den Ersatztermin, den neuen Haupttermin, übertragen. Es besteht KEIN Rückgaberecht. Sollte der Ersatztermin ebenfalls von widrigen Wetterverhältnissen betroffen sein, treten die Punkte 4 „Schlechtwetter-Regelung bei OpenAir Konzerten“ bzw. Punkt 6 „Abbruch einer Veranstaltung“ in Kraft.
Fiktives Beispiel für eine Verschiebung auf einen Ersatztermin:
Angenommen: Der Konzert-Haupttermin ist der 18. Tag des Monats, 20 Uhr; eine Verschiebung wird von der ZAMG empfohlen. Die BEKANNTGABE der Verschiebung auf den (z.B. auf der Eintrittskarte) kommunizierten Ersatztermin „19. Tag des Monats“, erfolgt spätestens 24 Stunden vor dem Haupttermin, d.h. am 17. Tag des Monats spätestens 20 Uhr. Die Verschiebung wird umgehend auf der Festival-Homepage mit dem o.a. offiziellen Wortlaut schriftlich und gut erkennbar kommuniziert.


6) Abbruch, späterer Beginn, Unterbrechungen einer Veranstaltung:


Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung (gilt auch für einen allfälligen Ersatztermin bei OpenAirs) aufgrund technischen Versagens, aus Sicherheitsgründen, aufgrund von behördlicher Anordnung, Erkrankung oder Verhinderung eines Künstlers oder schlechter Witterung, insbesondere bei Starkregen, Hagel oder Sturm, abzusagen. (Anm.: Regen ist grundsätzlich kein Absagegrund! Für erkrankte oder verhinderte Künstler wird der Veranstalter nach Möglichkeit für einen adäquaten Ersatz oder eine adäquate Programmadaption sorgen – siehe auch Punkt 3).
Die Absage kann bis 90 Minuten nach der angekündigten Beginnzeit erfolgen (siehe Punkt 4). Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Festivalleitung und erfolgt von dieser AUSSCHLIESSLICH VOR ORT.
Davor kann KEINE verbindliche Auskunft darüber erteilt werden, ob die Veranstaltung (eventuell auch gekürzt) stattfindet oder ganz abgesagt werden muss. Telefonische Anfragen, ob die Veranstaltung stattfindet, können daher keinesfalls im Vorfeld beantwortet werden.
Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, Unterbrechungen der Veranstaltung von bis zu 45 Minuten vorzunehmen, um die gesamte Aufführung der Veranstaltung zu ermöglichen. Weiters kann von Seiten des Veranstalters eine Verkürzung des Konzertes (um max. 25 % der Nettospielzeit) oder eine Abänderung der Reihenfolge des im Abendspielzettel angeführten Programmablaufs vorgenommen werden, sofern dadurch der Inhalt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Diese Änderungen wird am Konzertgelände mittels Durchsage kommuniziert.
Die Veranstaltung gilt als durchgeführt, wenn mindestens 50 % der Nettospielzeit der Veranstaltung aufgeführt wurden. Muss die Veranstaltung gekürzt werden, so müssen von der gekürzten Gesamtlänge der Veranstaltung mindestens 50 % der Nettospielzeit aufgeführt werden, damit die Veranstaltung als gespielt gilt.

7) Kartenrückersatz bei Abbruch oder Absage:


Sofern eine Aufführung seitens des Veranstalters vor dem Erreichen der 50 % der jeweiligen Netto-Spieldauer (siehe Punkt 6) abgesagt werden muss, können die Karten an den Vorverkaufsstellen, bei denen sie erworben wurden, zurückgegeben werden. Die Rückerstattung der Kartengelder durch den Veranstalter erfolgt exklusive Versandgebühren, Anfahrt, Hotelkosten oder sonstiger Vorverkaufsspesen. Aus organisatorischen Gründen ist eine Rückzahlung direkt vor Ort an der Abendkasse und im Festivalbüro nicht möglich.
Da die Absage AUSSCHLISSLICH vor Ort erfolgt, behält sich der Veranstalter vor, die Karten für eine Rückerstattung beim Verlassen des Geländes (z.B. durch einen Aufkleber oder durch Abstempeln) zu kennzeichnen. Diese gekennzeichneten Karten sind dann für eine Refundierung des Kartenpreises berechtigt.
Die jeweiligen gekennzeichneten Eintrittskarten können bis zum 10. Tag nach dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum (bzw. Ersatztermin), der abgesagten Veranstaltung, zur Refundierung des Kartenpreises bei der jeweiligen Kartenverkaufsstelle, wo sie erworben wurden, vorgelegt werden.
Eintrittskarten für die kein Entgelt gezahlt wurde (z.B. Gewinnspiele, Presse, Sponsoren und sonstige Freikarten) können nicht in bar abgelöst werden oder umgetauscht werden.


8) Fotohinweis:

Durch Ihre Teilnahme an der Veranstaltung nehmen Sie zur Kenntnis und stimmen Sie zu, dass Fotos vom Veranstalter zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden! Dies betrifft Fotos für elektronischen Medien (z.B. Internetseiten, Social Media Plattformen, TV, ...) und für Printmedien (z.B. Tages-, Wochenzeitungen, Magazine, eigene Drucksorten, usw..)!

Stand: November 2018